AOK Bayern

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Bayern erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, sofern:

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  • die Verordnung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgt,
  • die Arzneimittel auf einem Privatrezept verordnet wurden,
  • das Arzneimittel nicht vom G-BA ausgeschlossen ist und
  • der Kauf in einer Apotheke oder über den erlaubten Versandhandel erfolgt.

Der jährliche Erstattungsbetrag beträgt bis zu 100 € pro Kalenderjahr.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK Bayern beteiligt sich an homöopathischer Behandlung im Rahmen der sogenannten integrierten Versorgung. Dies bedeutet:

  • Die Behandlung muss von Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie durchgeführt werden.
  • Patient:innen müssen sich aktiv für die Teilnahme am entsprechenden Versorgungsvertrag entscheiden.
  • Abgerechnet wird in der Regel direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ein Privatrezept entfällt bei der Behandlung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Die AOK Bayern übernimmt keine Kosten bei Behandlungen durch Heilpraktiker:innen.
  • Es wird empfohlen, sich vorab bei der AOK über teilnehmende Ärzt:innen zu informieren.
  • Die Erstattung homöopathischer Arzneimittel ist auf bestimmte Präparate und den Rahmen von Satzungsleistungen beschränkt.