Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, sofern:

- die Verordnung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgt,
- die Arzneimittel auf einem Privatrezept verordnet wurden,
- das Arzneimittel nicht vom G-BA ausgeschlossen ist und
- der Kauf in einer Apotheke oder über den erlaubten Versandhandel erfolgt.
Der jährliche Erstattungsbetrag beträgt bis zu 100 € pro Kalenderjahr.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK Bayern beteiligt sich an homöopathischer Behandlung im Rahmen der sogenannten integrierten Versorgung. Dies bedeutet:
- Die Behandlung muss von Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie durchgeführt werden.
- Patient:innen müssen sich aktiv für die Teilnahme am entsprechenden Versorgungsvertrag entscheiden.
- Abgerechnet wird in der Regel direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ein Privatrezept entfällt bei der Behandlung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Die AOK Bayern übernimmt keine Kosten bei Behandlungen durch Heilpraktiker:innen.
- Es wird empfohlen, sich vorab bei der AOK über teilnehmende Ärzt:innen zu informieren.
- Die Erstattung homöopathischer Arzneimittel ist auf bestimmte Präparate und den Rahmen von Satzungsleistungen beschränkt.