AOK Bremen/Bremerhaven

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet aktuell keine direkte Erstattung für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen. Das bedeutet:

  • Homöopathische Mittel wie Globuli oder Tropfen werden nicht bezuschusst, wenn sie auf Privatrezept erworben werden.
  • Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn es sich um verordnungsfähige Arzneimittel auf Kassenrezept handelt – was auf die meisten homöopathischen Präparate nicht zutrifft.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich nicht aktiv an einem homöopathischen Versorgungsvertrag. Homöopathische Behandlungen durch Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Die Kasse bietet keine integrierte Versorgung oder Selektivverträge im Bereich Homöopathie an.
  • Versicherte, die auf alternative Heilmethoden Wert legen, sollten sich über andere Satzungsleistungen der Kasse informieren oder einen Wechsel in Betracht ziehen.