Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet aktuell keine direkte Erstattung für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen. Das bedeutet:

- Homöopathische Mittel wie Globuli oder Tropfen werden nicht bezuschusst, wenn sie auf Privatrezept erworben werden.
- Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn es sich um verordnungsfähige Arzneimittel auf Kassenrezept handelt – was auf die meisten homöopathischen Präparate nicht zutrifft.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich nicht aktiv an einem homöopathischen Versorgungsvertrag. Homöopathische Behandlungen durch Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Die Kasse bietet keine integrierte Versorgung oder Selektivverträge im Bereich Homöopathie an.
- Versicherte, die auf alternative Heilmethoden Wert legen, sollten sich über andere Satzungsleistungen der Kasse informieren oder einen Wechsel in Betracht ziehen.