AOK Rheinland/Hamburg

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet eine Erstattung für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • Das Arzneimittel wird auf einem Privatrezept verschrieben.
  • Es handelt sich um ein apothekenpflichtiges Präparat, das nicht vom G-BA ausgeschlossen ist.
  • Der Kauf erfolgt über eine zugelassene Apotheke oder einen autorisierten Versandhändler.

Die Erstattung ist auf bis zu 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Homöopathische Behandlungen werden im Rahmen eines Selektivvertrags erstattet. Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • Behandlungen müssen durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Versicherte müssen sich aktiv zur Teilnahme am Vertrag erklären.
  • Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte – ein Privatrezept ist in der Regel nicht nötig.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Eine Teilnahme am homöopathischen Versorgungsvertrag ist notwendig, um Leistungen beanspruchen zu können.
  • Die Kasse stellt online eine Liste teilnehmender Ärzt:innen zur Verfügung.