Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet eine Erstattung für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie.
- Das Arzneimittel wird auf einem Privatrezept verschrieben.
- Es handelt sich um ein apothekenpflichtiges Präparat, das nicht vom G-BA ausgeschlossen ist.
- Der Kauf erfolgt über eine zugelassene Apotheke oder einen autorisierten Versandhändler.
Die Erstattung ist auf bis zu 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Homöopathische Behandlungen werden im Rahmen eines Selektivvertrags erstattet. Die wichtigsten Bedingungen sind:
- Behandlungen müssen durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation erfolgen.
- Versicherte müssen sich aktiv zur Teilnahme am Vertrag erklären.
- Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte – ein Privatrezept ist in der Regel nicht nötig.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Eine Teilnahme am homöopathischen Versorgungsvertrag ist notwendig, um Leistungen beanspruchen zu können.
- Die Kasse stellt online eine Liste teilnehmender Ärzt:innen zur Verfügung.