AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • Das Arzneimittel wird auf einem Privatrezept verordnet.
  • Es ist apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig und nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen.
  • Bezogen wird das Mittel über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel.

Die Erstattung beträgt maximal 100 € pro Kalenderjahr.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung. Hierbei gilt:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme.
  • Die Kasse stellt Informationsmaterial zu teilnehmenden Ärzt:innen bereit.