Audi BKK

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die Audi BKK bietet im Rahmen des Programms „GesundheitExtra“ eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen durch eine*n Arzt/Ärztin mit entsprechender Qualifikation auf Privatrezept verordnet worden sein.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine Apotheke oder einen rechtlich zugelassenen Versandhandel erfolgen.
  • Zur Erstattung sind die Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung einzureichen.

Die Einreichung kann bequem per Service-App der Audi BKK oder postalisch erfolgen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die Audi BKK ermöglicht die homöopathische Behandlung bei qualifizierten Ärzt:innen, die ein Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) besitzen.

Leistungsdetails:

  • Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung erforderlich.
  • Die Ärzt:innen müssen im Netzwerk des DZVhÄ gelistet und an den Vertrag der Audi BKK angebunden sein.
  • Eine Teilnahmeerklärung ist in der Praxis auszufüllen, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Die Leistung umfasst Behandlung und Arzneimittel – jeweils im Rahmen des Erstattungsprogramms.
  • Die Suche nach teilnehmenden Ärzt:innen kann online über die Audi BKK oder den DZVhÄ erfolgen.
  • Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist freiwillig und kostenfrei.