Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK24 erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. Der Erstattungsbetrag liegt bei maximal 100 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
- Es muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel bezogen werden.
- Zur Erstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenrechnung eingereicht werden.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK24 beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung läuft über die elektronische Gesundheitskarte – es entstehen keine Vorauszahlungen.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Leistungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
- Nur Behandlungen im Rahmen des Vertrages mit anerkannten Ärzt:innen sind erstattungsfähig.
- Die BKK24 informiert auf ihrer Website über teilnehmende Ärzt:innen und das genaue Antragsverfahren.