Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Mobil Oil erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgen.
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept ausgestellt sein.
- Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Es muss über eine Apotheke oder einen anerkannten Versandhandel bezogen werden.
- Für die Erstattung sind Rezept und Apothekenquittung einzureichen – z. B. bequem über die Service-App.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Mobil Oil beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit Homöopathie-Diplom oder Zusatzqualifikation, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen sich aktiv zur Teilnahme am Vertrag anmelden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte, ohne zusätzliche Kosten.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Leistungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
- Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Kostenübernahme.
- Die BKK Mobil Oil bietet eine Online-Arztsuche nach Vertragspartnern an.