BKK Mobil Oil

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Mobil Oil erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgen.
  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept ausgestellt sein.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Es muss über eine Apotheke oder einen anerkannten Versandhandel bezogen werden.
  • Für die Erstattung sind Rezept und Apothekenquittung einzureichen – z. B. bequem über die Service-App.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Mobil Oil beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit Homöopathie-Diplom oder Zusatzqualifikation, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen sich aktiv zur Teilnahme am Vertrag anmelden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte, ohne zusätzliche Kosten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Leistungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Kostenübernahme.
  • Die BKK Mobil Oil bietet eine Online-Arztsuche nach Vertragspartnern an.