Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die HEK erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet werden.
- Sie dürfen nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel erfolgen.
- Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenrechnung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die HEK ermöglicht homöopathische Behandlungen über einen Selektivvertrag, an dem speziell qualifizierte Ärzt:innen teilnehmen.
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation, die am Vertrag der HEK teilnehmen.
- Versicherte müssen sich aktiv für die Teilnahme am Vertrag entscheiden.
- Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Die Behandlung durch Heilpraktiker:innen ist nicht erstattungsfähig.
- Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme homöopathischer Behandlungsleistungen.
- Die HEK bietet online Informationen zu teilnehmenden Ärzt:innen und Vertragsbedingungen.