BKK Diakonie

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Diakonie bietet im Rahmen ihres Achtsamkeitsbudgets eine Erstattung für homöopathische Arzneimittel von bis zu 240 € pro Kalenderjahr an.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss durch eine*n Arzt/Ärztin mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.​
  • Das Arzneimittel muss apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein.​
  • Die Verordnung erfolgt auf einem grünen Rezept.​
  • Für die Erstattung sind das Originalrezept und die Apothekenquittung einzureichen.​

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Aktuell liegen keine spezifischen Informationen zur Erstattung homöopathischer Behandlungen durch die BKK Diakonie vor.​

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Die Erstattung erfolgt im Rahmen des Achtsamkeitsbudgets, das insgesamt 620 € pro Jahr für verschiedene Gesundheitsleistungen umfasst.
  • Neben Homöopathie können aus diesem Budget auch Leistungen wie Osteopathie oder Yoga finanziert werden.​
  • Die BKK Diakonie ist eine betriebsbezogene Krankenkasse und steht primär den Mitarbeitenden diakonischer Einrichtungen offen.