Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel bis zu einem Betrag von 50 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss durch eine*n Arzt/Ärztin auf Privatrezept erfolgen.
- Die Arzneimittel müssen medizinisch notwendig sein, also zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit dienen.
- Der Bezug erfolgt über eine Apotheke oder einen gesetzlich zugelassenen Versandhändler.
- Die Originalrechnung der Apotheke sowie das Privatrezept sind einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
BIG direkt gesund bietet aktuell keinen spezifischen Selektivvertrag für homöopathische Behandlungen an. Kosten für homöopathische Behandlungen bei Heilpraktiker:innen oder privaten Ärzt:innen sind nicht erstattungsfähig.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Die Leistung beschränkt sich ausschließlich auf homöopathische Arzneimittel im Rahmen der Satzungsleistung.
- Eine Online-Einreichung über das Serviceportal ist möglich.