Bertelsmann BKK

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die Bertelsmann BKK erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept verordnet werden – durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine Apotheke oder eine gesetzlich zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die Bertelsmann BKK beteiligt sich an einem Selektivvertrag für homöopathische Versorgung.

Details:

  • Die Behandlung muss durch qualifizierte Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
  • Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte – es sind keine Eigenleistungen nötig.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die homöopathische Versorgung ist auf Vertragsärzt:innen im Rahmen des Versorgungsvertrags beschränkt.
  • Die Bertelsmann BKK bietet online Informationen über Teilnahmebedingungen und Vertragspartner:innen.