BKK AKZO Nobel Bayern

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen. Die jährliche Erstattungsgrenze liegt bei 100 €.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Für die Kostenerstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenquittung eingereicht werden.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Akzo Nobel Bayern beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsangebot für Homöopathie.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Die Teilnahme an diesem Versorgungsvertrag erfordert eine formale Anmeldung durch die versicherte Person.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht erstattet.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten.
  • Informationen über teilnehmende Ärzt:innen können direkt bei der Kasse erfragt werden.