Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen. Die jährliche Erstattungsgrenze liegt bei 100 €.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Für die Kostenerstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenquittung eingereicht werden.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Akzo Nobel Bayern beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsangebot für Homöopathie.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
- Die Teilnahme an diesem Versorgungsvertrag erfordert eine formale Anmeldung durch die versicherte Person.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht erstattet.
- Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten.
- Informationen über teilnehmende Ärzt:innen können direkt bei der Kasse erfragt werden.