Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Euregio erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet werden.
- Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Euregio beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Versorgungsvertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen, bevor Leistungen beansprucht werden können.
- Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne zusätzliche Kosten.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
- Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Erstattung homöopathischer Behandlungsleistungen.
- Die BKK Euregio informiert auf ihrer Website und telefonisch über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.