BKK Euregio

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Euregio erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet werden.
  • Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Euregio beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Versorgungsvertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen, bevor Leistungen beansprucht werden können.
  • Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne zusätzliche Kosten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Erstattung homöopathischer Behandlungsleistungen.
  • Die BKK Euregio informiert auf ihrer Website und telefonisch über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.