Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Faber-Castell & Partner bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug erfolgt über eine Apotheke oder einen rechtlich zugelassenen Versandhändler.
- Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Faber-Castell & Partner ermöglicht homöopathische Behandlungen über einen Selektivvertrag mit qualifizierten Ärzt:innen.
Details:
- Die Behandlung muss durch einen am Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt/-ärztin mit homöopathischer Zusatzqualifikation erfolgen.
- Die Teilnahme am Vertrag setzt eine formale Teilnahmeerklärung voraus.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung notwendig.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet.
- Nur Behandlungen bei teilnehmenden Vertragsärzt:innen sind kostenfrei im Rahmen des Vertrags möglich.
- Die Kasse stellt auf Anfrage Informationen zu Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen bereit.