BKK Freudenberg

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Freudenberg erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
  • Zur Kostenerstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Freudenberg beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm mit speziell qualifizierten Ärzt:innen.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Versorgungsvertrag teilnehmen.
  • Die Teilnahme setzt eine formale Teilnahmeerklärung der Versicherten voraus.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Eigenleistung der Versicherten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Leistungen sind nur im Rahmen des Homöopathie-Vertrags mit teilnehmenden Ärzt:innen möglich.
  • Die BKK Freudenberg stellt weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung.