Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Freudenberg erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
- Zur Kostenerstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Freudenberg beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm mit speziell qualifizierten Ärzt:innen.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Versorgungsvertrag teilnehmen.
- Die Teilnahme setzt eine formale Teilnahmeerklärung der Versicherten voraus.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Eigenleistung der Versicherten.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Leistungen sind nur im Rahmen des Homöopathie-Vertrags mit teilnehmenden Ärzt:innen möglich.
- Die BKK Freudenberg stellt weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung.