BKK Gildemeister Seidensticker

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Gildemeister Seidensticker erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung erfolgt auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen gesetzlich zugelassenen Versandhändler erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen – dies ist auch digital über die Online-Services der Kasse möglich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Gildemeister Seidensticker beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit anerkannter Zusatzqualifikation in Homöopathie, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, bevor Leistungen beansprucht werden können.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenanteil.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
  • Leistungen gelten nur im Rahmen des Versorgungsvertrags mit qualifizierten Ärzt:innen.
  • Die BKK stellt Informationen zu Teilnahmebedingungen und Vertragspartner:innen über ihre Website oder auf Anfrage bereit.