Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Gildemeister Seidensticker erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung erfolgt auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen gesetzlich zugelassenen Versandhändler erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen – dies ist auch digital über die Online-Services der Kasse möglich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Gildemeister Seidensticker beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit anerkannter Zusatzqualifikation in Homöopathie, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, bevor Leistungen beansprucht werden können.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenanteil.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
- Leistungen gelten nur im Rahmen des Versorgungsvertrags mit qualifizierten Ärzt:innen.
- Die BKK stellt Informationen zu Teilnahmebedingungen und Vertragspartner:innen über ihre Website oder auf Anfrage bereit.