Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Herkules erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Herkules beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsvertrag für Homöopathie.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen sich vor Behandlungsbeginn aktiv zur Teilnahme erklären.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Vorauszahlung durch die Versicherten.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Teilnahme am Selektivvertrag ist erforderlich, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Die BKK Herkules stellt auf Anfrage Informationen zu Teilnahmebedingungen und teilnehmenden Ärzt:innen zur Verfügung.