BKK Herkules

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Herkules erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Herkules beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsvertrag für Homöopathie.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen sich vor Behandlungsbeginn aktiv zur Teilnahme erklären.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Vorauszahlung durch die Versicherten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Teilnahme am Selektivvertrag ist erforderlich, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Die BKK Herkules stellt auf Anfrage Informationen zu Teilnahmebedingungen und teilnehmenden Ärzt:innen zur Verfügung.