Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Linde erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet werden.
- Die Medikamente dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
- Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Linde beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.
Details:
- Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Eigenleistung notwendig ist.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der homöopathischen Behandlungen.
- Die BKK Linde informiert auf Anfrage über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.