BKK Linde

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Linde erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet werden.
  • Die Medikamente dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
  • Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Linde beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.

Details:

  • Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Eigenleistung notwendig ist.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der homöopathischen Behandlungen.
  • Die BKK Linde informiert auf Anfrage über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.