BKK Melitta HMR

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Melitta HMR erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Melitta HMR beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie.
  • Versicherte müssen vorab eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Eigenbeteiligung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Leistungen gelten nur bei Teilnahme am Homöopathie-Vertrag mit zugelassenen Ärzt:innen.
  • Weitere Informationen stellt die Kasse auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.