BKK Pfaff

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Pfaff bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel, sofern diese durch qualifizierte Ärzt:innen verordnet wurden.

Voraussetzungen:

  • Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenquittung eingereicht werden.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Pfaff beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie.
  • Voraussetzung ist eine formale Teilnahmeerklärung der versicherten Person.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Zuzahlung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen.
  • Nur ärztliche homöopathische Behandlungen im Rahmen des Versorgungsvertrages sind erstattungsfähig.
  • Die BKK informiert über teilnehmende Ärzt:innen und Vertragsdetails auf Anfrage oder über ihr Online-Portal.