Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Pfaff bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel, sofern diese durch qualifizierte Ärzt:innen verordnet wurden.

Voraussetzungen:
- Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenquittung eingereicht werden.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Pfaff beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie.
- Voraussetzung ist eine formale Teilnahmeerklärung der versicherten Person.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Zuzahlung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen.
- Nur ärztliche homöopathische Behandlungen im Rahmen des Versorgungsvertrages sind erstattungsfähig.
- Die BKK informiert über teilnehmende Ärzt:innen und Vertragsdetails auf Anfrage oder über ihr Online-Portal.