Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Pfalz erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Zusatzleistung.

Voraussetzungen:
- Verordnung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Kostenerstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenquittung eingereicht werden.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Pfalz ermöglicht homöopathische Behandlungen im Rahmen eines Selektivvertrags.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Eine Teilnahmeerklärung durch die versicherte Person ist vorab erforderlich.
- Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenanteil.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
- Es gelten ausschließlich Leistungen durch Vertragsärzt:innen im Rahmen des Homöopathie-Vertrags.
- Die BKK Pfalz informiert auf ihrer Website und telefonisch über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.