BKK ProVita

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK ProVita übernimmt im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Kostenerstattung müssen Privatrezept und Apothekenquittung eingereicht werden – auch digital möglich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK ProVita beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen eine formale Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Vorauszahlung notwendig ist.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht erstattet.
  • Leistungen sind ausschließlich im Rahmen des Vertragsmodells mit qualifizierten Ärzt:innen möglich.
  • Die BKK ProVita stellt auf ihrer Website Informationen zu Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen bereit.