BKK Public

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Public bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:

  • Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Public beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Versorgungsmodell.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation, die am Selektivvertrag teilnehmen.
  • Die Teilnahme erfordert eine formale Teilnahmeerklärung der versicherten Person.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorauszahlung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Nur Leistungen durch am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen sind erstattungsfähig.
  • Die BKK Public informiert auf Anfrage oder über ihre Website über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.