BKK SBH

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK SBH erstattet im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine Apotheke oder eine gesetzlich zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK SBH beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Versorgungsmodell mit entsprechend qualifizierten Vertragsärzt:innen.

Details:

  • Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, um in das Versorgungsprogramm aufgenommen zu werden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenanteil.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Nur Leistungen bei am Selektivvertrag teilnehmenden Vertragsärzt:innen sind erstattungsfähig.
  • Die BKK SBH stellt Informationen zu Vertragspartner:innen und Bedingungen auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.