Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Textilgruppe Hof bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Zusatzleistung.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Textilgruppe Hof beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation, die am Vertrag teilnehmen.
- Eine Teilnahmeerklärung ist notwendig, bevor Leistungen beansprucht werden können.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Zuzahlung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Erstattung gilt ausschließlich für Behandlungen im Rahmen des Selektivvertrags.
- Weitere Informationen stellt die BKK Textilgruppe Hof auf Anfrage zur Verfügung.