BKK Textilgruppe Hof

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Textilgruppe Hof bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Zusatzleistung.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Textilgruppe Hof beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für Homöopathie.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation, die am Vertrag teilnehmen.
  • Eine Teilnahmeerklärung ist notwendig, bevor Leistungen beansprucht werden können.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Zuzahlung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Erstattung gilt ausschließlich für Behandlungen im Rahmen des Selektivvertrags.
  • Weitere Informationen stellt die BKK Textilgruppe Hof auf Anfrage zur Verfügung.