Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Zur Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Wirtschaft & Finanzen beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm.
Details:
- Behandlungen sind möglich bei Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie, die am Selektivvertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen vor Inanspruchnahme der Leistungen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorleistung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen.
- Die Kostenübernahme gilt nur für Behandlungen im Rahmen des Vertrags mit entsprechend qualifizierten Ärzt:innen.
- Die BKK stellt auf Anfrage oder über ihre Website weitere Informationen zu Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen bereit.