Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten eine Erstattung für homöopathische Arzneimittel, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Die Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig.
- Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
- Die Verordnung erfolgt auf einem Privatrezept.
- Das Mittel ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.
- Es erfolgt ein Kauf über eine Apotheke oder zugelassenen Versandhandel.
Die Erstattung ist auf 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Angebot. Dieses umfasst:
- Behandlungen durch Ärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation, die am entsprechenden Versorgungsvertrag teilnehmen.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
- Eine vorherige Teilnahme am Vertragsprogramm ist notwendig.
- Die Kostenerstattung bezieht sich ausschließlich auf Leistungen innerhalb des vereinbarten Rahmens mit zugelassenen Ärzt:innen.