AOK Niedersachsen

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten eine Erstattung für homöopathische Arzneimittel, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig.
  • Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • Die Verordnung erfolgt auf einem Privatrezept.
  • Das Mittel ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.
  • Es erfolgt ein Kauf über eine Apotheke oder zugelassenen Versandhandel.

Die Erstattung ist auf 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Angebot. Dieses umfasst:

  • Behandlungen durch Ärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation, die am entsprechenden Versorgungsvertrag teilnehmen.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Eine vorherige Teilnahme am Vertragsprogramm ist notwendig.
  • Die Kostenerstattung bezieht sich ausschließlich auf Leistungen innerhalb des vereinbarten Rahmens mit zugelassenen Ärzt:innen.