Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Nordost erstattet unter bestimmten Bedingungen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel:

- Voraussetzung ist eine Verordnung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept erfolgen.
- Das Arzneimittel darf nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
- Bezogen werden muss es in einer Apotheke oder über einen zugelassenen Versandhandel.
Die Erstattung ist auf bis zu 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK Nordost beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung, der eine Erstattung homöopathischer Behandlungen ermöglicht. Voraussetzungen:
- Die Behandlung muss durch Teilnehmende Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
- Patient:innen müssen eine Teilnahmeerklärung unterschreiben, um den Vertrag nutzen zu können.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen.
- Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist freiwillig, aber verpflichtend für die Erstattung.
- Die Kasse bietet auf ihrer Website eine Arztsuche nach teilnehmenden Ärzt:innen an.