AOK Nordost

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Nordost erstattet unter bestimmten Bedingungen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel:

  • Voraussetzung ist eine Verordnung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
  • Bezogen werden muss es in einer Apotheke oder über einen zugelassenen Versandhandel.

Die Erstattung ist auf bis zu 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK Nordost beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung, der eine Erstattung homöopathischer Behandlungen ermöglicht. Voraussetzungen:

  • Die Behandlung muss durch Teilnehmende Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Patient:innen müssen eine Teilnahmeerklärung unterschreiben, um den Vertrag nutzen zu können.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen.
  • Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist freiwillig, aber verpflichtend für die Erstattung.
  • Die Kasse bietet auf ihrer Website eine Arztsuche nach teilnehmenden Ärzt:innen an.