Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK NordWest erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
- Das Rezept wird auf einem Privatrezept ausgestellt.
- Das Präparat ist apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig, und nicht vom G-BA ausgeschlossen.
- Die Arzneimittel müssen in einer Apotheke oder über einen in Deutschland zugelassenen Versandhandel gekauft werden.
Die Erstattung ist auf maximal 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK NordWest nimmt an einem vertraglich geregelten homöopathischen Versorgungsangebot teil. Dieses umfasst:
- Behandlungen durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation, die am Versorgungsvertrag teilnehmen.
- Patient:innen müssen sich aktiv für die Teilnahme entscheiden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
- Voraussetzung ist die Teilnahme am Homöopathie-Vertrag.
- Die Leistung gilt nur bei Behandlungen durch anerkannte, teilnehmende Ärzt:innen.