AOK Nordwest

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK NordWest erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • Das Rezept wird auf einem Privatrezept ausgestellt.
  • Das Präparat ist apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig, und nicht vom G-BA ausgeschlossen.
  • Die Arzneimittel müssen in einer Apotheke oder über einen in Deutschland zugelassenen Versandhandel gekauft werden.

Die Erstattung ist auf maximal 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK NordWest nimmt an einem vertraglich geregelten homöopathischen Versorgungsangebot teil. Dieses umfasst:

  • Behandlungen durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation, die am Versorgungsvertrag teilnehmen.
  • Patient:innen müssen sich aktiv für die Teilnahme entscheiden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
  • Voraussetzung ist die Teilnahme am Homöopathie-Vertrag.
  • Die Leistung gilt nur bei Behandlungen durch anerkannte, teilnehmende Ärzt:innen.