Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
- Das Arzneimittel wird auf einem Privatrezept verschrieben.
- Es ist apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig und nicht vom G-BA ausgeschlossen.
- Der Kauf erfolgt über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel.
Die Erstattung ist auf maximal 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK PLUS beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsangebot für Homöopathie. Im Rahmen dieses Selektivvertrags gilt:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation.
- Die Patient:innen müssen sich verbindlich für die Teilnahme am Vertrag entscheiden.
- Die Abrechnung der Behandlung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht Bestandteil der Erstattung.
- Die Leistungen gelten nur bei zugelassenen Ärzt:innen im Vertragssystem.
- Eine aktive Teilnahmeerklärung ist erforderlich, um den Leistungsanspruch zu aktivieren.