AOK Plus

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
  • Das Arzneimittel wird auf einem Privatrezept verschrieben.
  • Es ist apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig und nicht vom G-BA ausgeschlossen.
  • Der Kauf erfolgt über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel.

Die Erstattung ist auf maximal 100 € pro Kalenderjahr begrenzt.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK PLUS beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsangebot für Homöopathie. Im Rahmen dieses Selektivvertrags gilt:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation.
  • Die Patient:innen müssen sich verbindlich für die Teilnahme am Vertrag entscheiden.
  • Die Abrechnung der Behandlung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht Bestandteil der Erstattung.
  • Die Leistungen gelten nur bei zugelassenen Ärzt:innen im Vertragssystem.
  • Eine aktive Teilnahmeerklärung ist erforderlich, um den Leistungsanspruch zu aktivieren.