Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Die Verordnung erfolgt durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie.
- Das Arzneimittel wird auf einem Privatrezept verordnet.
- Es ist apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig und nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen.
- Bezogen wird das Mittel über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel.
Die Erstattung beträgt maximal 100 € pro Kalenderjahr.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung. Hierbei gilt:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme.
- Die Kasse stellt Informationsmaterial zu teilnehmenden Ärzt:innen bereit.