AOK Sachsen-Anhalt

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet keine Erstattung für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen.

Was bedeutet das konkret?

  • Homöopathische Mittel wie Globuli oder Tropfen, die auf Privatrezept verordnet und in der Apotheke gekauft werden, werden nicht bezuschusst.
  • Nur verschreibungspflichtige Medikamente auf Kassenrezept sind grundsätzlich erstattungsfähig – was bei den meisten homöopathischen Mitteln nicht zutrifft.
  • Es besteht derzeit kein Erstattungsbudget für alternative Arzneimittel wie es bei anderen AOKs üblich ist.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsangebot zur Homöopathie – konkret:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen sich vorab zur Teilnahme am Versorgungsvertrag entscheiden.
  • Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Eigenbeteiligung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerbehandlungen werden nicht erstattet.
  • Nur die Behandlung bei zugelassenen Ärzt:innen im Rahmen des Vertrages ist erstattungsfähig.
  • Eine Teilnahmeerklärung ist notwendig, um Leistungen aus dem Homöopathie-Vertrag zu erhalten.