Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet keine Erstattung für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen.

Was bedeutet das konkret?
- Homöopathische Mittel wie Globuli oder Tropfen, die auf Privatrezept verordnet und in der Apotheke gekauft werden, werden nicht bezuschusst.
- Nur verschreibungspflichtige Medikamente auf Kassenrezept sind grundsätzlich erstattungsfähig – was bei den meisten homöopathischen Mitteln nicht zutrifft.
- Es besteht derzeit kein Erstattungsbudget für alternative Arzneimittel wie es bei anderen AOKs üblich ist.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsangebot zur Homöopathie – konkret:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen sich vorab zur Teilnahme am Versorgungsvertrag entscheiden.
- Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Eigenbeteiligung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerbehandlungen werden nicht erstattet.
- Nur die Behandlung bei zugelassenen Ärzt:innen im Rahmen des Vertrages ist erstattungsfähig.
- Eine Teilnahmeerklärung ist notwendig, um Leistungen aus dem Homöopathie-Vertrag zu erhalten.