Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die Audi BKK bietet im Rahmen des Programms „GesundheitExtra“ eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen durch eine*n Arzt/Ärztin mit entsprechender Qualifikation auf Privatrezept verordnet worden sein.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine Apotheke oder einen rechtlich zugelassenen Versandhandel erfolgen.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung einzureichen.
Die Einreichung kann bequem per Service-App der Audi BKK oder postalisch erfolgen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die Audi BKK ermöglicht die homöopathische Behandlung bei qualifizierten Ärzt:innen, die ein Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) besitzen.
Leistungsdetails:
- Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung erforderlich.
- Die Ärzt:innen müssen im Netzwerk des DZVhÄ gelistet und an den Vertrag der Audi BKK angebunden sein.
- Eine Teilnahmeerklärung ist in der Praxis auszufüllen, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Die Leistung umfasst Behandlung und Arzneimittel – jeweils im Rahmen des Erstattungsprogramms.
- Die Suche nach teilnehmenden Ärzt:innen kann online über die Audi BKK oder den DZVhÄ erfolgen.
- Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist freiwillig und kostenfrei.