Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die Bahn-BKK bietet eine Erstattung von bis zu 100 € jährlich für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen der sogenannten Mehrleistung.

Voraussetzungen:
- Das Arzneimittel muss von einer*m Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet werden.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
- Sie müssen in einer Apotheke oder einem zugelassenen Versandhandel bezogen werden.
- Die Rechnung der Apotheke sowie das Privatrezept sind zur Erstattung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die Bahn-BKK übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen, wenn:
- sie durch qualifizierte Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzbezeichnung durchgeführt werden,
- und der/die Versicherte eine Teilnahmeerklärung zur integrierten Versorgung abgibt.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte, ohne dass eine Vorauszahlung nötig ist.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht erstattet.
- Die Teilnahme am Vertrag mit homöopathischen Ärzt:innen ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Kostenübernahme.
- Es wird empfohlen, vorab einen teilnehmenden Arzt/Ärztin über das Online-Portal der Bahn-BKK zu suchen.