Bahn BKK

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die Bahn-BKK bietet eine Erstattung von bis zu 100 € jährlich für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen der sogenannten Mehrleistung.

Voraussetzungen:

  • Das Arzneimittel muss von einer*m Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet werden.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
  • Sie müssen in einer Apotheke oder einem zugelassenen Versandhandel bezogen werden.
  • Die Rechnung der Apotheke sowie das Privatrezept sind zur Erstattung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die Bahn-BKK übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen, wenn:

  • sie durch qualifizierte Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzbezeichnung durchgeführt werden,
  • und der/die Versicherte eine Teilnahmeerklärung zur integrierten Versorgung abgibt.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte, ohne dass eine Vorauszahlung nötig ist.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht erstattet.
  • Die Teilnahme am Vertrag mit homöopathischen Ärzt:innen ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Kostenübernahme.
  • Es wird empfohlen, vorab einen teilnehmenden Arzt/Ärztin über das Online-Portal der Bahn-BKK zu suchen.