Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BARMER erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen einer Satzungsleistung mit einem Erstattungsbetrag von bis zu 100 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen:
- Das Arzneimittel muss von einer*m Vertragsarzt/-ärztin mit homöopathischer Zusatzqualifikation auf Privatrezept verschrieben worden sein.
- Es darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder einen rechtlich zugelassenen Versandhändler erfolgen.
- Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BARMER bietet homöopathische Behandlung über einen Selektivvertrag an. Versicherte können davon profitieren, wenn:
- die Behandlung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit anerkannter Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgt,
- und sie sich aktiv zur Teilnahme am Vertrag erklären.
- Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung erforderlich.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktiker-Leistungen werden nicht übernommen.
- Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Leistungsinanspruchnahme.
- Die BARMER bietet online eine Suchfunktion für teilnehmende Ärzt:innen an.