Barmer

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BARMER erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen einer Satzungsleistung mit einem Erstattungsbetrag von bis zu 100 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen:

  • Das Arzneimittel muss von einer*m Vertragsarzt/-ärztin mit homöopathischer Zusatzqualifikation auf Privatrezept verschrieben worden sein.
  • Es darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder einen rechtlich zugelassenen Versandhändler erfolgen.
  • Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BARMER bietet homöopathische Behandlung über einen Selektivvertrag an. Versicherte können davon profitieren, wenn:

  • die Behandlung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit anerkannter Zusatzbezeichnung Homöopathie erfolgt,
  • und sie sich aktiv zur Teilnahme am Vertrag erklären.
  • Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung erforderlich.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktiker-Leistungen werden nicht übernommen.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Leistungsinanspruchnahme.
  • Die BARMER bietet online eine Suchfunktion für teilnehmende Ärzt:innen an.