Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BERGISCHE Krankenkasse bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen von einem*r Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet worden sein.
- Die Präparate dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen – dies kann bequem über das Online-Kundenportal oder per App erfolgen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BERGISCHE Krankenkasse bietet homöopathische Behandlungen im Rahmen eines Selektivvertrags an.
Details:
- Behandlungen müssen durch Vertragsärzt:innen mit anerkannter Zusatzqualifikation in Homöopathie erfolgen.
- Eine Teilnahmeerklärung ist erforderlich.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte – es ist keine Vorauszahlung nötig.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Leistungen gelten ausschließlich im Rahmen des Vertrags mit teilnehmenden Ärzt:innen.
- Die BERGISCHE informiert auf ihrer Website und telefonisch über Teilnahmemöglichkeiten und Vertragspartner:innen.