BERGISCHE Krankenkasse

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BERGISCHE Krankenkasse bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen von einem*r Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet worden sein.
  • Die Präparate dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen – dies kann bequem über das Online-Kundenportal oder per App erfolgen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BERGISCHE Krankenkasse bietet homöopathische Behandlungen im Rahmen eines Selektivvertrags an.

Details:

  • Behandlungen müssen durch Vertragsärzt:innen mit anerkannter Zusatzqualifikation in Homöopathie erfolgen.
  • Eine Teilnahmeerklärung ist erforderlich.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte – es ist keine Vorauszahlung nötig.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Leistungen gelten ausschließlich im Rahmen des Vertrags mit teilnehmenden Ärzt:innen.
  • Die BERGISCHE informiert auf ihrer Website und telefonisch über Teilnahmemöglichkeiten und Vertragspartner:innen.