Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die Bertelsmann BKK erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept verordnet werden – durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine Apotheke oder eine gesetzlich zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die Bertelsmann BKK beteiligt sich an einem Selektivvertrag für homöopathische Versorgung.
Details:
- Die Behandlung muss durch qualifizierte Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
- Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte – es sind keine Eigenleistungen nötig.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
- Die homöopathische Versorgung ist auf Vertragsärzt:innen im Rahmen des Versorgungsvertrags beschränkt.
- Die Bertelsmann BKK bietet online Informationen über Teilnahmebedingungen und Vertragspartner:innen.