BIG direkt gesund

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel bis zu einem Betrag von 50 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss durch eine*n Arzt/Ärztin auf Privatrezept erfolgen.
  • Die Arzneimittel müssen medizinisch notwendig sein, also zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit dienen.
  • Der Bezug erfolgt über eine Apotheke oder einen gesetzlich zugelassenen Versandhändler.
  • Die Originalrechnung der Apotheke sowie das Privatrezept sind einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

BIG direkt gesund bietet aktuell keinen spezifischen Selektivvertrag für homöopathische Behandlungen an. Kosten für homöopathische Behandlungen bei Heilpraktiker:innen oder privaten Ärzt:innen sind nicht erstattungsfähig.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Die Leistung beschränkt sich ausschließlich auf homöopathische Arzneimittel im Rahmen der Satzungsleistung.
  • Eine Online-Einreichung über das Serviceportal ist möglich.