Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Diakonie bietet im Rahmen ihres Achtsamkeitsbudgets eine Erstattung für homöopathische Arzneimittel von bis zu 240 € pro Kalenderjahr an.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss durch eine*n Arzt/Ärztin mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
- Das Arzneimittel muss apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein.
- Die Verordnung erfolgt auf einem grünen Rezept.
- Für die Erstattung sind das Originalrezept und die Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Aktuell liegen keine spezifischen Informationen zur Erstattung homöopathischer Behandlungen durch die BKK Diakonie vor.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Die Erstattung erfolgt im Rahmen des Achtsamkeitsbudgets, das insgesamt 620 € pro Jahr für verschiedene Gesundheitsleistungen umfasst.
- Neben Homöopathie können aus diesem Budget auch Leistungen wie Osteopathie oder Yoga finanziert werden.
- Die BKK Diakonie ist eine betriebsbezogene Krankenkasse und steht primär den Mitarbeitenden diakonischer Einrichtungen offen.