Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Dürkopp Adler erstattet im Rahmen ihrer Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Das Präparat darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Dürkopp Adler beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für homöopathische Behandlungen.
Details:
- Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung notwendig.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
- Die BKK informiert auf Anfrage über teilnehmende Ärzt:innen und Vertragsdetails.