BKK Dürkopp Adler

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Dürkopp Adler erstattet im Rahmen ihrer Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Das Präparat darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Dürkopp Adler beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Versorgungsmodell für homöopathische Behandlungen.

Details:

  • Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung notwendig.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
  • Die BKK informiert auf Anfrage über teilnehmende Ärzt:innen und Vertragsdetails.