BKK exklusiv

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK exklusiv übernimmt bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Zusatzleistung.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung erfolgt auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Präparate dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel erfolgen.
  • Für die Erstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK exklusiv beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Die Versicherten müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Vorauszahlung notwendig ist.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
  • Nur Leistungen bei teilnehmenden Ärzt:innen im Rahmen des Versorgungsvertrags sind erstattungsfähig.
  • Weitere Informationen stellt die BKK exklusiv auf Anfrage zur Verfügung.