Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK exklusiv übernimmt bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Zusatzleistung.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung erfolgt auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Präparate dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel erfolgen.
- Für die Erstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK exklusiv beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Die Versicherten müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Vorauszahlung notwendig ist.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Nur Leistungen bei teilnehmenden Ärzt:innen im Rahmen des Versorgungsvertrags sind erstattungsfähig.
- Weitere Informationen stellt die BKK exklusiv auf Anfrage zur Verfügung.