BKK Faber-Castell & Partner

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Faber-Castell & Partner bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug erfolgt über eine Apotheke oder einen rechtlich zugelassenen Versandhändler.
  • Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Faber-Castell & Partner ermöglicht homöopathische Behandlungen über einen Selektivvertrag mit qualifizierten Ärzt:innen.

Details:

  • Die Behandlung muss durch einen am Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt/-ärztin mit homöopathischer Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Die Teilnahme am Vertrag setzt eine formale Teilnahmeerklärung voraus.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – keine Vorauszahlung notwendig.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet.
  • Nur Behandlungen bei teilnehmenden Vertragsärzt:innen sind kostenfrei im Rahmen des Vertrags möglich.
  • Die Kasse stellt auf Anfrage Informationen zu Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen bereit.