Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Melitta HMR erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Melitta HMR beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie.
- Versicherte müssen vorab eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte – ohne Eigenbeteiligung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Leistungen gelten nur bei Teilnahme am Homöopathie-Vertrag mit zugelassenen Ärzt:innen.
- Weitere Informationen stellt die Kasse auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.