BKK mkk

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die MKK (Mitteldeutsche Krankenkasse) bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet werden.
  • Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler erfolgen.
  • Zur Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die MKK beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Versorgungsprogramm mit qualifizierten Ärzt:innen.

Details:

  • Behandlungen müssen durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation erfolgen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, um das Angebot zu nutzen.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenleistung der Versicherten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Behandlung ist auf Vertragsärzt:innen im Rahmen des Selektivvertrags beschränkt.
  • Die MKK informiert über teilnehmende Ärzt:innen und die Vertragsmodalitäten auf ihrer Website oder telefonisch.