BKK Pfalz

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Pfalz erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Zusatzleistung.

Voraussetzungen:

  • Verordnung durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Kauf muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Kostenerstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenquittung eingereicht werden.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Pfalz ermöglicht homöopathische Behandlungen im Rahmen eines Selektivvertrags.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Eine Teilnahmeerklärung durch die versicherte Person ist vorab erforderlich.
  • Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenanteil.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Es gelten ausschließlich Leistungen durch Vertragsärzt:innen im Rahmen des Homöopathie-Vertrags.
  • Die BKK Pfalz informiert auf ihrer Website und telefonisch über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.