Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK ProVita übernimmt im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Zur Kostenerstattung müssen Privatrezept und Apothekenquittung eingereicht werden – auch digital möglich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK ProVita beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen eine formale Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Vorauszahlung notwendig ist.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht erstattet.
- Leistungen sind ausschließlich im Rahmen des Vertragsmodells mit qualifizierten Ärzt:innen möglich.
- Die BKK ProVita stellt auf ihrer Website Informationen zu Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen bereit.