Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Public bietet eine Erstattung von bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:
- Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind das Privatrezept und die Apothekenrechnung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Public beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Versorgungsmodell.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation, die am Selektivvertrag teilnehmen.
- Die Teilnahme erfordert eine formale Teilnahmeerklärung der versicherten Person.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorauszahlung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen sind nicht erstattungsfähig.
- Nur Leistungen durch am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen sind erstattungsfähig.
- Die BKK Public informiert auf Anfrage oder über ihre Website über Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen.