Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK SBH erstattet im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Kauf muss über eine Apotheke oder eine gesetzlich zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK SBH beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Versorgungsmodell mit entsprechend qualifizierten Vertragsärzt:innen.
Details:
- Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen.
- Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben, um in das Versorgungsprogramm aufgenommen zu werden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenanteil.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
- Nur Leistungen bei am Selektivvertrag teilnehmenden Vertragsärzt:innen sind erstattungsfähig.
- Die BKK SBH stellt Informationen zu Vertragspartner:innen und Bedingungen auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.