BKK Scheufelen

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Scheufelen beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.

Details:

  • Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Eine Teilnahmeerklärung durch die versicherte Person ist erforderlich.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Eigenbeteiligung notwendig ist.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Leistungen gelten nur bei Vertragsärzt:innen im Rahmen des Selektivvertrags.
  • Weitere Informationen stellt die BKK Scheufelen auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.