Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Scheufelen erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Scheufelen beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.
Details:
- Die Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Eine Teilnahmeerklärung durch die versicherte Person ist erforderlich.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne dass eine Eigenbeteiligung notwendig ist.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Leistungen gelten nur bei Vertragsärzt:innen im Rahmen des Selektivvertrags.
- Weitere Informationen stellt die BKK Scheufelen auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.