BKK Technoform

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Technoform erstattet im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Technoform bietet ihren Versicherten die Teilnahme an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung an.

Details:

  • Die homöopathische Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
  • Eine Teilnahmeerklärung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorleistung der Versicherten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Leistungen sind auf Teilnehmende des Selektivvertrags beschränkt.
  • Weitere Informationen erhalten Versicherte direkt bei der BKK Technoform oder über die Website.