Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Technoform erstattet im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
- Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Erwerb muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung erforderlich.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Technoform bietet ihren Versicherten die Teilnahme an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung an.
Details:
- Die homöopathische Behandlung muss durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen, die am Vertrag teilnehmen.
- Eine Teilnahmeerklärung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorleistung der Versicherten.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
- Leistungen sind auf Teilnehmende des Selektivvertrags beschränkt.
- Weitere Informationen erhalten Versicherte direkt bei der BKK Technoform oder über die Website.